Strafrechtsschutz

Der Ärzte-Spezial-Strafrechtsschutz ist eine unverzichtbare Ergänzung der Berufsabsicherung, um auch bei strafrechtlicher Verfolgung Versicherungsschutz zu genießen.

Die Arzt-Haftpflicht ist hier grundsätzlich unzuständig, was aber vielfach nicht bekannt ist. Auch ist hier jeder Arzt, unabhängig ob Turnus-, Assistenz-, Fach-, Primar- oder selbstständiger Arzt, gleichermaßen betroffen!

Die Auswahl der geeigneten Absicherung kann nur gemeinsam mit einem Spezialisten erfolgen, da die meisten der bestehenden Angebote – unabhängig von ihrer Bezeichnung – für Ärzte keinen geeigneten Versicherungsschutz bieten.

Wichtige Sonderdeckungen sind hier (Auswahl):

  • Mitversicherung des Vorwurfs von Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verbrechen
  • Mitversicherung des Arztes als Zeuge und in Disziplinarverfahren
  • Versicherungsschutz auch nach Berufseinstellung (spät erkannte Kunstfehler, etc)