Der Ärzte-Spezial-Strafrechtsschutz ist eine unverzichtbare Ergänzung der Berufsabsicherung, um auch bei strafrechtlicher Verfolgung Versicherungsschutz zu genießen.
Die Arzt-Haftpflicht ist hier grundsätzlich unzuständig, was aber vielfach nicht bekannt ist. Auch ist hier jeder Arzt, unabhängig ob Turnus-, Assistenz-, Fach-, Primar- oder selbstständiger Arzt, gleichermaßen betroffen!
Die Auswahl der geeigneten Absicherung kann nur gemeinsam mit einem Spezialisten erfolgen, da die meisten der bestehenden Angebote – unabhängig von ihrer Bezeichnung – für Ärzte keinen geeigneten Versicherungsschutz bieten.
Wichtige Sonderdeckungen sind hier (Auswahl):
- Mitversicherung des Vorwurfs von Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verbrechen
- Mitversicherung des Arztes als Zeuge und in Disziplinarverfahren
- Versicherungsschutz auch nach Berufseinstellung (spät erkannte Kunstfehler, etc)