Letzte Aktualisierung: 17.01.2024
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autorisierte BeraterJede Kanzlei der ist bestimmten Bezirken zugeordnet, um eine rasche qualitative Betreuung zu gewährleisten. Für angestellte Zahnärzte ist der Bezirk des Krankenhauses maßgeblich, für niedergelassene bzw. Zahnärzte für die beides gilt, der Bezirk in welchem sich die Ordination befindet. Sollten Sie Ihren Bezirk nicht in der Zuordnung finden, rufen Sie bitte die Hotline unter 0800/20 10 99 an oder senden Sie ein Mail an anfrage@arge-med.at. |
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